Ab dem 01. November 2012 gilt eine Kennzeichnungspflicht für alle Pkw-, Leichttransporter- und Lkw-Reifen, die ab dem 1. Juli 2012 produziert und ab dem 01. November 2012 in der EU verkauft werden.

 

Was ist Das EU-Reifenlabel überhaupt?

Dabei handelt es sich um eine neue standardisierte Reifenkennzeichnung, die Flottenbetreibern und Reifenkäufern drei wichtige Informationen zur Verfügung stellt

 

Nasshaftung

Die Nasshaftung liefert den Verbrauchern Informationen über einen entscheidenden Sicherheitsaspekt von Reifen: ihre Haftung auf nasser Fahrbahn. Verbesserte Nasshaftung verkürzt den Bremsweg auf nasser Fahrbahn.

 

Externes Rollgeräusch

Die Höhe des externen Rollgeräuschs eines Reifens wird auf der Kennzeichnung der Europäischen Kommission in Dezibel in Kombination mit ein, zwei oder drei Schallwellen ausgedrückt. Dies bedeutet, das die Geräuschemission des Reifens mindestens 3 dB unter der zukünftigen gesetzlichen Grenze liegt.

 

Kraftstoffeffizienz

Die Kraftstoffeffizienz wird in Klassen von "A" bis "G" ausgedrückt, ähnlich der bereits existierenden Kennzeichnung der Energieeffizienz auf Haushaltsgeräten.

"A" kennzeichnet dabei die beste Leistung, "G" die schlechteste die aber immer noch innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt.